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   LSG Thüringen, 27.10.2015 - L 6 KR 1984/12   

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https://dejure.org/2015,43797
LSG Thüringen, 27.10.2015 - L 6 KR 1984/12 (https://dejure.org/2015,43797)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 27.10.2015 - L 6 KR 1984/12 (https://dejure.org/2015,43797)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 27. Oktober 2015 - L 6 KR 1984/12 (https://dejure.org/2015,43797)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 60 SGB 5, § 2 Abs 2 S 1 SGB 5, § 13 Abs 3 SGB 5, § 812 BGB
    Fahrkostenerstattung bei ambulanter ärztlicher Behandlung des Versicherten durch die Krankenkasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 28/95

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten -

    Auszug aus LSG Thüringen, 27.10.2015 - L 6 KR 1984/12
    Wortlaut und Zweck der Vorschrift lassen die Abweichung vom Sachleistungsprinzip nur in dem Umfang zu, in dem sie durch das Systemversagen verursacht ist (vgl. Bundessozialgericht in SozR 3-2500 § 135 Nr. 4 S. 10, 11 m.w.N).
  • BSG, 18.11.2014 - B 1 KR 8/13 R

    Krankenversicherung - Fahrkosten - Zuzahlung - ambulante Behandlung - Abgrenzung:

    Auszug aus LSG Thüringen, 27.10.2015 - L 6 KR 1984/12
    Beim Krankentransport handelt es sich in der Regel um eine Naturalleistung (vgl. § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB V), die die Beklagte als Sach- oder Dienstleistung erbringen (lassen) kann (z.B. Rettungsfahrten, Rettungsflüge, Fahrten mit speziellen KTW); sie erbringt die Leistung bei Inanspruchnahme eines KTW nicht in Form einer Erstattung von zunächst durch den Versicherten verauslagten Kosten (vgl. Bundessozialgericht , Urteile vom 18. November 2014 - Az.: B 1 KR 8/13 R und 29. November 1995 - Az.: 3 RK 2/94, nach juris).
  • BSG, 02.11.2007 - B 1 KR 14/07 R

    Krankenversicherung - kein Raum für sozialrechtlichen Herstellungsanspruch neben

    Auszug aus LSG Thüringen, 27.10.2015 - L 6 KR 1984/12
    Andere Kosten, etwa die Verpflichtung gegenüber einem anderen als dem krankenversicherungsrechtlich zulässigen Leistungserbringer, oder Zahlungen, die einem Leistungserbringer ohne Rechtsgrund zugewendet werden, lösen keinen Kostenerstattungsanspruch aus, weil sonst die krankenversicherungsrechtliche Bindung an die zulässigen Formen der Leistungserbringung durch den Anspruch auf Kostenerstattung ohne weiteres durchbrochen werden könnte (vgl. BSG, Urteil vom 2. November 2007 - Az.: B 1 KR 14/07 m.w.N., nach juris).
  • BGH, 26.11.1998 - III ZR 223/97

    Vergütung von Krankentransportleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Thüringen, 27.10.2015 - L 6 KR 1984/12
    Der Leistungserbringer - hier der Rettungsdienst - hat für die den Versicherten - hier der Klägerin - erbrachten Leistungen einen Vergütungsanspruch allein gegen die KK (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 29. November 1995 - Az.: 3 RK 32/94, Bundesgerichtshof , Urteil vom 26. November 1998 - Az.: III ZR 223/97).
  • BSG, 29.11.1995 - 3 RK 32/94

    Abschluß von Verträgen über das Entgelt für Krankentransporte

    Auszug aus LSG Thüringen, 27.10.2015 - L 6 KR 1984/12
    Der Leistungserbringer - hier der Rettungsdienst - hat für die den Versicherten - hier der Klägerin - erbrachten Leistungen einen Vergütungsanspruch allein gegen die KK (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 29. November 1995 - Az.: 3 RK 32/94, Bundesgerichtshof , Urteil vom 26. November 1998 - Az.: III ZR 223/97).
  • BSG, 01.12.2011 - B 3 KR 17/11 B

    Krankenversicherung - Kostenerstattung für ein vorübergehend genutztes

    Auszug aus LSG Thüringen, 27.10.2015 - L 6 KR 1984/12
    Es handelt sich dann vielmehr um eine rechtsgrundlos erfolgte Zahlung, für die der Versicherte im Verhältnis zum Leistungserbringer als Zahlungsempfänger einen Ausgleich nach bereicherungsrechtlichen Vorschriften (§§ 812 ff des Bürgerlichen Gesetzbuchs ) suchen muss (vgl. BSG, Beschluss vom 1. Dezember 2011 - Az.: B 3 KR 17/11 B, m.w.N., nach juris).
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